ACHTUNG: Erteilung der Bescheinigung nach § 15 FAO nur für Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Das neue Kaufrecht intensiv – Teil 2 – Kauf digitaler Produkte, Waren mit digitalen Elementen, „Paketverträge“ [327 ff., 475b ff., 327a Abs. 1 BGB]
Gegenstand des Seminars ist die intensive Einführung in das neue Kaufrecht im Hinblick auf die vom Gesetzgeber neu eingeführten Regelungen zu digitalen Produkten, Waren mit digitalen Elementen, und sog. „Paketverträgen“.
Es werden unter Berücksichtigung der jeweiligen systematischen Stellung zum besseren Verständnis der neuen Vorschriften zum neuen allgemeinen Kaufrecht kurz angerissen, anschließend werden die die gesetzlichen Neuregelungen zu digitalen Produkten, zu Waren mit digitalen Elementen und zu sog. „Paketverträgen“ intensiv erörtert.
Schwerpunkt des Vortrages werden die jeweiligen Mangelbegriffe, Nacherfüllung, Informationspflichten und Formerfordernisse für Vereinbarungen sein.
ACHTUNG: Erteilung der Bescheinigung nach § 15 FAO nur für Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht